Turnierordnung der Oberliga Südwest Saison 2024/2025
(gemeinsame Spielklasse des Hessischen Schachverbandes, des Schachbundes Rheinland-Pfalz und des Saarländischen Schachverbandes)
1 Allgemeines
Der Hessische Schachverband (HSV), der Schachbund Rheinland-Pfalz (SRP) und der Saarländische Schach- verband (SSV) tragen zur Ermittlung der Aufsteiger in die 2. Bundesliga in einer Spielklasse – unterhalb der DSB-Klassen und oberhalb der höchsten Klasse der Landesverbände – ein Mannschaftsturnier aus. Diese Spielklasse wird als „Oberliga Südwest“ (kurz OSW) bezeichnet.
Die in dieser Turnierordnung festgelegten Regelungen haben keine Geltung für den Spielbetrieb der einzel- nen Landesverbände.
Die OSW spielt in 2 Staffeln. Es wird eine Staffel aus den Hessischen Vereinen gebildet, OSW-HE genannt. Die Verbände SRP und SSV bilden die andere Staffel, OSW-RPSA genannt. Die Staffeln werden von den je- weils betroffenen Verbänden weitgehend unabhängig verantwortet.
Sollte in dieser Turnierordnung nichts anderes festgelegt sein, gilt die Turnierordnung des Deutschen Schachbundese.V. und hierbei insbesondere die Bestimmungen aus Abschnitt H -2 (Deutsche Schach- Mannschaftsmeisterschaft [DMM] – 2. Schach-Bundesliga).
Die durch diese Turnierordnung abgeänderten Ziffern der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes sind mit Klammern versehen. Fehlt der Klammerhinweis, enthält die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes keinen entsprechenden Absatz.
2 Spieljahr (TO des DSB, A-2), Spieltermine (TO des DSB, H–2.10)
Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die OSW-HE spielt an den Terminen der übergeordneten DSB-Klassen.
- Einzelrunden beginnen sonntags 10:00. Der reisende Verein kann mit Abgabe der Mannschaftsmel- dung für die kommende Saison der OSW (spätestens jedoch acht Wochen vor dem Wettkampfter- min) verlangen, dass der Spielbeginn bis zu einer Stunde vorverlegt oder hinausgeschoben wird.
- Doppelrunden beginnen samstags um 14:00 und sonntags 10:00. Eine Verschiebung des Spielbe- ginnsoder die Verlegung bei Doppelrunden ist nur einheitlich für beiden Wettkämpfe möglich. Aus- nahmen können hier nur in ganz besonderen Fällen gemacht werden. Zusätzliche Kosten sind dann in jedem Fall von dem Verein zu tragen, der die Verlegung initiiert hat.
3 Spielausschuss und Turnierleitung (TO des DSB, A–6)
Das geschäftsführende Präsidium des HSV bestimmt eine Person (Turnierleiter), die die Staffelleitung der Staffel OSW-HE übernimmt.
Dem Turnierleiter obliegt die Abwicklung des Spielbetriebes. Er ist jeweils die erste Instanz in Streitfällen. DerTurnierleiter erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung, deren Höhe vom geschäftsführenden. Prä- sidium jeweils für die kommende Saison festgelegt wird.
4 Proteste, Berufungen (TO des DSB, A-14)
Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann innerhalb von einer Woche (Datum des Poststempels) Protest beim Turnierleiter eingelegt werden. Gleichzeitig muss die Begründung abgeschickt und eine Pro- testgebühr in Höhe von EUR 100,- auf das Konto der Staffel überwiesen werden.
Sind Protest oder Begründung zu spät abgeschickt, gilt der Protest als nicht eingelegt. Wird der Protest ver- worfen,verfallen die Gebühren zugunsten der Kassen der HSV. Wird dem Protest entsprochen, werden alle Gebühren zurückbezahlt.
Gegen die Entscheidung des Turnierleiters kann beim Turniergericht Berufung eingelegt werden. Die Beru- fung ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung innerhalb von 10 Tagen beim Vorsitzenden des Turniergerich- tes einzulegen.Weiterhin ist eine Berufungsgebühr in Höhe von EUR 150,- auf das Konto des HSV innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Eine Kopie der Berufung ist an den Turnierleiter zu schicken. Ist die Berufung nicht innerhalb von 10 Tagen abgeschickt oder ist die Berufungsgebühr nicht fristgerecht überwiesen, gilt die Berufung als nicht eingelegt.
Das Turniergericht entscheidet endgültig. Wird die Berufung verworfen, verfallen die Gebühren zugunsten der Kassen des HSV. Wird der Berufung entsprochen, werden alle Gebühren zurückgezahlt.
Sind ein Protest oder eine Berufung teilweise erfolgreich, entscheidet die jeweilige Instanz (Turnierleiter oder Turniergericht) nach eigenem Ermessen über die Erstattung der Gebühren.
5 Turniergericht (TO des DSB, A–14.2, A–14.3 und A–14.4)
Jeder der drei Landesverbände nominiert ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für das Turniergericht. Das Turniergericht trifft seine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss
6 Organisation und Auslosung (TO des DSB, H-2.1 und H-2.8)
Die Staffel OSW-HE besteht aus 10 Mannschaften. Jeder Verein darf mit höchstens zwei Mannschaften in dieser Klasse vertreten sein. Die Auslosung muss dann so erfolgen, dass die beiden Mannschaften eines Vereins auf alle Fälle in den ersten drei Runden gegeneinander antreten. Die Auslosung erfolgt für jeweils ein Jahr. Dabei wird eine besondere Paarungstafel (Spielplan für 10 Mannschaften mit Doppelrunden) für die Staffel verwendet. DieAufteilung und die Auslosung werden durch den Turnierleiter nach dem folgen- den Verfahren vorgenommen:
- Festlegung der Reisepartner in den Gruppen
- Auslosen bzw. Festlegung der Startnummer für jeweils einen der Reisepartner
- Ermittlung der Startnummer für den nicht gelosten Reisepartner
- Verteilung der Doppelrunden unter Beachtung der Paarungstafel
7 Mannschaftsmeldung und Ersatzgestellung (TO des DSB, H-2.3 und H-2.11)
Die Vereine melden zum festgelegten Termin pro Mannschaft acht Stammspieler und bis zu 12 Ersatzspie- ler in festgelegter Rangfolge. Die Kader der Mannschaften können durch zwei Jugendliche (bis einschließ- lich 20 Jahre bei Meldeschluss) um die Rangliste 21 und 22 erweitert werden. Die Jugendlichen müssen die Bestimmungen fürdie Kaderzugehörigkeit des DSB erfüllen. Stammspieler von Mannschaften in übergeord- neten Ligen dürfen nichtbenannt werden. Nach diesem Termin kann eine Mannschaftsmeldung nicht geän- dert oder ergänzt werden.
Bei Meldung eines Spielers mit einer vorläufigen Spielberechtigung muss diese VSG bis zum 31.07. erteilt worden sein.
Ist ein Verein mit einer oder zwei Mannschaft(en) in der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga vertreten, so dürfen die Stammspieler dieser Mannschaft(en) nicht in der OSW gemeldet werden. Wird ein Spieler aus einer OSW-HE-Mannschaft in einer höheren Klasse als Ersatzspieler eingesetzt, so ist er am gleichen Wettkampf- tag nicht in der OSW-HE spielberechtigt. Wird ein Kampf der Bundesliga oder 2. Bundesliga vorverlegt, so sind dort eingesetzte Ersatzspieler ebenfalls nicht am entsprechenden Spieltermin in der OSW spielberech- tigt (es gilt also in diesem Sinne der ursprünglich angesetzte Termin Bundesliga oder 2. Bundesliga). Der umgekehrte Fall (OSW vor Bundesliga) bleibt für den entsprechenden Spieltermin ohne Folgen, um die Chancen der höherklassigen Mannschaft nicht zu mindern.
Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der OSW, so dürfen die Stammspieler der einen Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft, auch nicht als Ersatzspieler gemeldet werden. Ist ein Spieler in beiden Mannschaften alsErsatzspieler gemeldet, so ist er, sobald er in einer der beiden Mannschaften eingesetzt wurde, nicht mehr für die andere Mannschaft spielberechtigt. Als Einsatz gilt auch die reine Namensnen- nung eines Spielers. Nach seiner dritten Nominierung in der 1. oder 2. Bundesliga ist ein Spieler für die Oberliga nicht mehr spielberechtigt.
Im laufenden Spieljahr kann eine Rangfolge nicht verändert werden. Es kann kein Spieler nachgemeldet werden. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich bzw. Auf- und Abstiegskämpfe
Von Mannschaften, bei denen für den Mannschaftsführer keine E-Mail-Kontaktadresse angegeben ist, wird pauschal zu Beginn der Saison ein Mehraufwand in Höhe von 20,- EUR erhoben.
8 Nichtantreten, Rücktritt vom Turnier (TO des DSB, H-2.7)
Die Ziffer H-2.7 gilt in vollem Umfang und ggf. sinngemäß 1. Die dort genannten Beträge werden jedoch für die Oberliga Südwest wie folgt abgewandelt:
Schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft: EUR 400,-
Tritt ein Spieler nicht an, hat sein Verein eine Geldbuße von 50,00 € zu zahlen. Ein Spieler gilt als nicht ange- treten,wenn er spätestens bis zum Ende der Wartezeit nach angesetztem Spielbeginn nicht im Spielbereich erscheint.
Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 15. Juni: EUR 400,-
Tritt eine Mannschaft zu einem Wettkampf nur mit 4 oder 5 Spielern an, wird die Hälfte des Betrages, der imFahrtkostenausgleich für diesen Wettkampf errechnet worden ist, durch den Turnierleiter zur Rückzah- lung in Rechnung gestellt.
Bei schuldhaftem Nichtantritt der gesamten Mannschaft ist der im Fahrtkostenausgleich für diesen Wett- kampf berechnete Betrag komplett zurückzuzahlen.
In beiden Fällen erfolgt keine Neuberechnung des Fahrtkostenausgleiches.
9 Aufstieg in die 2. Bundesliga (TO des DSB, H-2.12)
Der Staffelsieger der OSW-HE bestreitet einen Stichkampf gegen den Staffelsieger der Staffel OSW-RPSA. Der Sieger des Stichkampfes steigt in die 2. Bundesliga auf.
Nimmt der Staffelsieger nicht am Stichkampf teil, bleibt der Platz der OSW-HE im Stichkampf unbesetzt. Zur Durchführung des Stichkampfes siehe Ziffer 11.
10 Aufstieg in die und Abstieg aus der Oberliga Südwest (TO des DSB, H-2.13)
Ab der Saison 2025/2026 spielt die Oberliga Südwest in nur noch einer Staffel mit 12 Mannschaften. Aus derOSW-HE sind 6 Mannschaften direkt für die neue Staffel qualifiziert und werden nach dem folgenden Schema ermittelt:
- die hessischen Absteiger aus der 2. Bundesliga
- der Aufsteiger aus der Hessenliga
- die höchstplatzierten Mannschaften aus der OSW-HE bis das Kontingent erschöpft ist.
- die am höchsten platzierte Mannschaft, die nicht nach 1. – 3. direkt qualifiziert ist, bestreitet einen Stichkampf gegen eine von der Staffel OSW-RPSA nominierte Mannschaft um einen weiteren Platz. Zur Durchführung des Stichkampfes siehe Ziffer 11.
1 Bei schuldhaftem Nichtantritt einer Mannschaft gilt entsprechend TO DSB, H-2.7.1, dass zwei weitere Mannschafts- punkte in der Tabelle abgezogen werden.
Mannschaften, die nicht nach 1. – 4. qualifiziert sind, steigen in die Hessenliga ab.
11 Durchführung Stichkampf
Die an erster Stelle genannte Mannschaft hat an den Brettern 1,4,5 und 8 die schwarzen Figuren.
Endet der Stichkampf punktgleich, wird die Berliner Wertung angewendet. Entsteht auch danach Gleich- stand, werden jeweils bis zu max. zwei einrundige Blitzwettkämpf (Bedenkzeit 3 Minuten + 2 Sekunden In- krement ab dem ersten Zug) im Farbwechsel mit unveränderten Mannschaftsaufstellungen bis zur ersten Entscheidung gespielt.Danach entscheidet das Los. Endet ein Blitzwettkampf punktgleich, wird die Berliner Wertung angewendet. FürPartien unter Beteiligung von Spielern des Deutschen Blinden-Schachbundes tre- ten an Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien (Bedenkzeit 15 Minuten).
Spieler, die nach Ziffer 7 wegen Nominierungen in der 1. bzw. 2. Bundesliga nicht mehr in der OSW spielbe- rechtigtsind, sind auch in Stichkämpfen nicht spielberechtig. Zusätzlich sind Stammspieler nur spielberech- tigt, wenn sie im Lauf der Saison mindestens einmal am Brett erschienen sind.
12 Bedenkzeit (TO des DSB, H-2.5)
Die Bedenkzeit beträgt 100 Minuten für ersten 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 50 Minuten zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt. Für jeden abgeschlos- senen Zug erhält jeder Spieler ab dem ersten Zug eine Gutschrift von 30 Sekunden.
13 Wartezeit bei Partiebeginn
Die Wartezeit gem. Art. 6.7 der FIDE-Schachegeln beträgt 30 Minuten ab Spielbeginn. Grundsätzlich gilt als
„am Brett erschienen“, wer vom Schiedsrichter im Spielbereich gesehen wird.
14 Fahrtkostenausgleich und sonstige Kosten (TO des DSB, A–12)
Ein Fahrtkostenausgleich wird nach den Regeln der 2. Bundesliga durchgeführt, soweit im Folgendem nicht anders festgelegt ist.
Der Turnierleiter führt einen Fahrtkostenausgleich vor dem ersten Spieltag durch. Die Einzahlungen durch die Vereine sind fristgerecht zu tätigen. Für Doppelrunden wird der Verrechnungsbetrag der Bundesliga eingesetzt.
Die Kosten für die Turnierleiterpauschale, für 2 Freiexemplare des Oberligaheftes pro Verein sowie für den Bundesliga Ergebnisdienst Hamburg werden getrennt abgerechnet. Diese Kosten werden von den Verbän- den anteilig zur Zahl ihrer Mannschaften in der Oberliga Südwest getragen. Die Kosten des Turniergerichtes tragen dieVerbände zu gleichen Teilen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nach den DSB-Richtlinien. Für die Kosten des Turniergerichtes werden zunächst die verfallenen Gebühren verwandt. Erst danach treten die Verbände ein. Überschüsse aus den Gebühren gehen an die Verbände. Die Kosten für alle anderen Sit- zungen tragen die jeweiligen Verbände nach ihren eigenen Richtlinien
15 Finanzen
Der Zahlungsverkehr der OSW-HE wird über das Konto des HSV abgewickelt. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen.
Mahnstufen:
Stufe EUR 5,-; 2 Wochen Zahlungsfrist
Stufe EUR 10,-; 2 Wochen Zahlungsfrist
Wird auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, gilt dies als Rücktritt vom Turnier, Ziffer 8 findet An- wendung.
16 Schiedsrichter (TO des DSB, A–7)
Die Kosten der eingesetzten Schiedsrichter werden von den an den Wettkämpfen am jeweiligen Austra- gungsort beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort und Stelle auszuzahlen.
Die Aufwandsentschädigung der Schiedsrichter erfolgt pro Wettkampftag und beträgt 60,– € für eine Ein- zelrunde und 80,– € für eine Doppelrunde. Die Doppelrunden werden von einem Schiedsrichter geleitet, so dass er voneinem zentralen Platz alle Bretter sehen kann. Kann dies der ausrichtende Verein nicht gewähr- leisten, so muss beim Turnierleiter ein Antrag auf einen 2. Schiedsrichter gestellt werden. Zusätzliche Kos- ten für die Durchführungder Doppelrunde mit 2 Schiedsrichtern sind dann in jedem Fall vom ausrichtenden Verein zu tragen. Als Fahrtkosten können in der Regel die Tarife für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bahn 2. Klasse, ggf. plus Zuschläge) geltendgemacht werden. Wenn keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsverbin- dungen bestehen, kann Pkw-Kilometergeld (0,30 € je gefahrenen Kilometer) abgerechnet werden.
17 Ausrichtung, Durchführung (TO des DSB, A–8 und H–2.14)
Das Spielmaterial, insbesondere die Uhren, müssen den FIDE-Bestimmungen entsprechen. Die Gastgeber sollen die Spielbedingungen der 2. Bundesliga anstreben.
Das Spiellokal sollte mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn für die Spieler und den Schiedsrichter geöffnet sein. Während der Wettkämpfe sollen für die Spieler und Schiedsrichter Kaffee und andere nichtalkoholische Getränke im Spielsaal oder in einem Vorraum angeboten werden.
Bei groben Verstößen gegen die in der Turnierordnung bzw. in der Turnierausschreibung genannten Durch- führungsbestimmungen ist der Turnierleiter berechtigt, Bußgelder von dem ausrichtenden Verein in Höhe von maximal EUR 200,00 zu verlangen.
Zugelassene Schachuhren sind
– DGT XL
– DGT 2010
– DGT 3000
– DGT 2500
- Silver Timer
18 Wertung von abgesprochenen Mannschaftsergebnissen
Es ist grundsätzlich verboten, Mannschaftsergebnisse vor dem Wettkampf bzw. während des Wettkampfes abzusprechen. Bei Nachweis einer Absprache hat der Turnierleiter folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Der Wettkampf wird mit 0:0 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten gewertet
- Beide Mannschaften müssen eine Strafe in Höhe von EUR 400,- bezahlen
- Beide Mannschaftsführer werden saisonübergreifend für 3 Spieltage gesperrt
19 Partienotationen und Turnierbulletin
Die Partienotationen werden für die Erstellung eines Turnierbulletins unmittelbar nach den Wettkämpfen von denSchiedsrichtern an den Turnierleiter versendet. Für die Erarbeitung und Bereitstellung des Bulletins erhält der Bearbeiter eine Aufwandsentschädigung, welche allen Mannschaften zu gleichen Teilen vor Be- ginn der ersten Runde vom Turnierleiter in Rechnung gestellt wird. Es gelten hierbei die unter Ziffer 13 ge- nannten Fristen. Das geschäftsführende Präsidium legt die Höhe der Aufwandsentschädigung fest.